Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die fünf probatorischen Sitzungen zu Beginn der Behandlung werden mit einem Stundensatz (50 min) von 100,55 € (Faktor 2,3) berechnet. Diese Kosten werden in aller Regel von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfe übernommen. Für alle weiteren Stunden beträgt der Stundensatz (50 min) 118,04 € (Faktor 2,7) bis 153,00 € (Faktor 3,5) je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung. Bitte beachten Sie, dass sowohl die Beihilfe als auch die privaten Krankenkassen in der Regel den Faktor 2,3 (100,55 €) bezahlen. Für die Differenz, die möglicherweise nicht erstattet wird müssen Sie ggf. selbst aufkommen.

Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung direkt in Verbindung. Entsprechende Antragsformulare stellt Ihnen Ihre Krankenversicherung zur Verfügung.

Bei gesetzlich Krankenversicherten kann eine Abrechnung aktuell ausschließlich im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Jeder Versicherte hat ein Anrecht auf eine zeitnahe therapeutische Versorgung. Weisen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nach, dass Sie in absehbarer Zeit bei niedergelassenen Kassentherapeuten keinen Therapieplatz bekommen würden, ist Ihre Kasse gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Ihre Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse ob ein Kostenerstattungsverfahren in Frage kommt. Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei mir derzeit leider nicht möglich.

Terminabsagen in der Psychotherapie: Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Ist dies nicht der Fall, muss ich Ihnen die Ausfallkosten privat in Rechnung stellen.